Ein grundlegender Überblick

Kapitalanlage in Versicherungsunternehmen

Das Seminar vermittelt die Grundzüge von Kapitalanlage im Versicherungsunternehmen. Zielstellung ist hierbei, dass die TeilnehmerInnen, welche über keine oder nur rudimentäre Kenntnisse der Kapitalanlage verfügen, einen guten Überblick über die verschiedenen Asset Klassen (Aktien, Renten, Immobilien) sowie über die einzelnen Kapitalanlageprodukte erhalten. Des Weiteren werden volkswirtschaftliche Zusammenhänge und deren Einfluss auf die Asset Klassen dargestellt. Auch wird ein übergeordneter Einblick in Absicherungsstrategien sowie in die aufsichtsrechtlichen Regelungen (Solvency II) gegeben. Die Themen werden hierbei immer mit dem Fokus auf Versicherungen betrachtet.

Schwerpunkte des Seminars
  • Wichtigkeit von Kapitalanlage für Versicherungsunternehmen
  • Grundlagen zu Aktien
  • Grundlagen zu Rentenwerte
  • Grundlagen zu Immobilien
  • Einfluss volkswirtschaftlicher Entwicklungen
  • Bilanzielle Einordnung der Kapitalanlageprodukte (z. B. Auswirkungen von Zinserhöhungen)
  • Grundzüge der aufsichtsrechtlichen Regelungen
  • Zieldreieck Rentabilität, Sicherheit und Liquidität
  • Interpretation von Kapitalmarkt-Kennzahlen
  • Verstehen des Finanzteils von Tageszeitungen o. ä.
  • Diskussionen / Besprechung individueller Fragestellungen
Ihr Vorteil

Sie erhalten einen grundlegenden Überblick zu Kapitalanlagen und lernen Chancen und Risiken des Kapitalanlagemanagements im Versicherungsunternehmen einzuschätzen.

Eine kleine Gruppengröße von 8-12 TeilnehmerInnen schafft eine angenehme Arbeitsatmosphäre und ermöglicht es, individuelle Fragestellungen mit dem Referenten besprechen zu können.

Referent

Hendrik Kott

Hendrik Kott

Leiter Aktieninvestments, Bayerische Versorgungskammer

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1.Tag: 09:30 - 17:00 Uhr

2.Tag: 09:00 - 16:00 Uhr

München

€ 1.430,- zzgl. USt.

Kleine Gruppengröße

Die Agenda steht Ihnen hier zum Download bereit.

Unterlagen, Zertifikat & Nachweise

Sie erhalten umfangreiche Unterlagen und ein Zertifikat.

IDD – Für dieses Seminar sind 2 Stunden anrechenbar. *

* Zur Weiterbildungspflicht (IDD) siehe § 7 VersVermV – Stand: 17.12.2018.