Versicherungsbetriebliche Zusammenhänge

Public Relations und Pressearbeit

Das Seminar vermittelt den TeilnehmerInnen, die über keine Grundkenntnisse verfügen müssen, in kompakter Form die versicherungsspezifischen Grundlagen, welche für Public Relations und Pressearbeit im Versicherungsunternehmen unerlässlich sind. Wie setzt sich zum Beispiel eine Prämie zusammen? Wie ist eine Bilanz eines Versicherungsunternehmens zu lesen und zu interpretieren? Welche Kennzahlen müssen für welche Zielgruppe wie aufbereitet werden? Was ist „Solvency II“ und „IDD“ – und inwiefern sind diese Themen in meiner Funktion relevant? All diese (und auch weitere) Fragen werden in leicht verständlicher Sprache beantwortet, um Ihnen branchenspezifisches Publizieren zu erleichtern.

Schwerpunkte des Seminars
  • Aktuelle Entwicklungen im Versicherungsmarkt
  • Grundlagen der Versicherungstechnik (Prämienkalkulation, Schadenpolitik etc.)
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Grundlagen zu Geschäftsbericht und Bilanzierung von Versicherungsunternehmen
  • Wichtige Kennzahlen im Versicherungsbereich
  • Grundlegende Erläuterungen von aktuellen Themen wie Solvency II
  • Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers
  • Besprechung der versicherungsspezifischen Fachbegriffe
Ihr Vorteil

Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die für die Kommunikation wichtigen versicherungsspezifischen Themen.

Eine kleine Gruppengröße von 8-12 TeilnehmerInnen schafft eine angenehme Arbeitsatmosphäre und ermöglicht es, individuelle Fragestellungen mit dem Referenten besprechen zu können.

Referenten

Helmut Stichlmair

Helmut Stichlmair

Dipl.-Kfm.

Geschäftsführer der PPO GmbH

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Lars Falkowski

Lars Falkowski

FCII & Versicherungsbetriebswirt (DVA)

Geschäftsführer Deutsche Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

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Preis auf Anfrage

Dieses Seminar wird als Inhouse-Veranstaltung individuell und mit von Ihnen vorgegebenen Schwerpunkten konzipiert

Seminarunterlagen & Zertifikat

Sie erhalten umfangreiche Unterlagen und ein Zertifikat.

IDD – Für dieses Seminar sind bei einer zweitägigen Veranstaltung 11 Stunden anrechenbar. *

* Zur Weiterbildungspflicht (IDD) siehe § 34d Abs. 9 S.2 GewO i.V.m. § 7 VersVermV – Stand: 02.11.2021